AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Zahlung

Die Vergütung (Beitrag) ist monatlich im Voraus fällig und wird per Lastschrift vom Konto des Mitglieds abgebucht. Diese setzt sich wie folgt zusammen; monatlicher Beitrag x : gewählte Laufzeit (Monate).

Die Kosten für zurückgegebene Rücklastschriften hat das Mitglied zu erstatten, soweit es die Rücklastschrift schuldhaft verursacht hat. In diesem Fall ist KÖRPERPULS zur Berechnung einer Bearbeitungspauschale für den entstandenen Mehraufwand in Höhe von EUR 7,00 berechtigt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass KÖRPERPULS kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist nur der vom Mitglied nachgewiesene Betrag geschuldet.

Änderungen der Bankverbindung sind dem KÖRPERPULS Studio unverzüglich mitzuteilen.

 

2. Vertragsverlängerung und Kündigung

Das Abo verlängert sich jeweils um die gewählte Erstlaufzeit, wenn dieses nicht vom Mitglied oder von Körperpuls mit einer Frist von 12 Wochen vor deren Ablauf gekündigt wird. Beträgt die Erstlaufzeit mehr als 12 Monate, beträgt die jeweilige Vertragsverlängerung 12 Monate. Die Kündigung bedarf der Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Dieses Recht besteht insbesondere,

  • für das Mitglied, sofern sich für das Mitglied wegen eines Wechsels des Hauptwohnsitzes mehr als 30km Anfahrt zu einem KÖRPERPULS-Studio ergeben und das Mitglied dies durch Vorlage eines behördlichen Nachweises (z.B. Ummeldebescheinigung) nachweist, zum Ende des laufenden Monats;
  • für KÖRPERPULS, wenn das Mitglied für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Zahlung der vereinbarten Beiträge in Verzug gerät.

 

3. Haftung

Für Schäden haftet Körperpuls nur dann, wenn Körperpuls  oder einer seiner Erfüllungsgehilfen (z.B. Mitarbeiter, Trainer) eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Körperpuls oder einer seiner Erfüllungsgehilfen (z.B. Mitarbeiter, Trainer) zurückzuführen ist. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhalt der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von Körperpuls auf den Schaden beschränkt, der für Körperformen bei Vertragsabschluss vernünftigerweise voraussehbar war.

Vorstehende Haftungsregelungen gelten für vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, zugesicherter Eigenschaften, aus übernommenen Garantien sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

4. Ruhezeiten

Bei Ausfallzeiten insbesondere. Schwangerschaft, Einberufung Bundeswehr, Krankheiten etc. darf das Mitglied eine Vertragsunterbrechung schriftlich erfragen und anfordern. In diesem Falle ruht der Vertrag beitragsfrei und verlängert sich um die Anzahl der Unterbrechungsmonate.

 

5.Trainingstermine

Wenn das Mitglied ein Trainingstermin aus persönlichen Gründen nicht wahrnehmen kann, kann dieser Termin innerhalb des laufenden Monats nachgeholt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Mitglied mindestens 24 Stunden im Voraus persönlich, telefonisch oder schriftlich absagt!

 

6. Datenschutz

Das Mitglied bevollmächtigt Körperpuls bei Vertragsabschluss, die zu seiner Person relevanten Daten elektronisch zu erfassen, sichern und verarbeiten. Das Mitglied erklärt, dass diese Daten für die mitunter visuelle Kommunikation aber auch für die Zusendung von Informationen betreffend Körperpuls sowie für die Erstellung von Auswertungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen herangezogen werden können. Dafür auch an andere Körperpuls -Partner weitergegeben und für hauseigene Werbezwecke genutzt werden dürfen, nicht aber an andere Dritte.
Der Verkauf von Kundenadressen oder die Weitergabe von Kundenadressen an andere Unternehmen zu Werbezwecken ist Körperpuls daher nicht gestattet. Des Weiteren werden wirtschaftlich und technisch zumutbare und mögliche Vorkehrungen unternommen, um einen unbefugten Zugriff Dritter auf diese Daten zu verhindern.

 

7. Hausordnung

Im Studio hängt eine Hausordnung aus die vom Mitglied zu beachten ist. Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Änderung der Anschrift ist der Kunde verpflichtet diese dem Körperpuls Studio unverzüglich mitzuteilen.